Anmeldezeitraum für Schulanfänger/innen des Schuljahres 2026/27
Sehr geehrte Eltern/Erziehungsberechtigte,
alle Kinder, die in dem Zeitraum vom 01. Oktober 2019 bis 30.September 2020 geboren sind, werden am 01. August 2026 schulpflichtig (§ 42 Abs. 1 Schulgesetz).
Die Anmeldung erfolgt in unserer Grundschule, die für Ihren Wohnort zuständig ist (auch wenn Sie eine Privatschule wünschen).
Bitte melden Sie Ihr schulpflichtiges Kind in der Zeit vom 06.10.2025 bis 17.10.2025 bei uns an.
Es müssen beide Sorgeberechtigte das Kind anmelden bzw. ist die Anmeldung durch einen Sorgeberechtigten mit Vollmacht des anderen möglich.
Am Dienstag, 07.10.2025, laden wir zum „Tag der offenen Tür“ von 09.00 -12.00 Uhr ein (ein Flyer liegt bei).
An diesem Tag sind auch Anmeldungen von 07.45 – 17.00 Uhr möglich. Ansonsten gelten folgende Anmeldezeiten:
Montag 07.45 Uhr – 11.00 Uhr
Dienstag 13.30 Uhr – 17.00 Uhr
Mittwoch 07.45 Uhr – 11.00 Uhr
Donnerstag 13.30 Uhr – 17.00 Uhr
Freitag 07.45 Uhr – 11.00 Uhr
Zur Anmeldung bringen Sie bitte Ihr Kind mit.
Sollten Sie bereits eine Zusage von einer Privatschule haben, ist dies nicht notwendig.
Lehrerinnen der Schulanfangsphase werden sich in einem kleinen Vorgespräch mit Ihrem Kind Kenntnisse zum gegenwärtigen Entwicklungsstand des zukünftigen Schulanfängers erarbeiten.
Zum anderen benötigen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen
– Impfausweis des Kindes
– Geburtsurkunde oder Personalpapiere des Kindes
– Ihre eigenen Personalpapiere (Ausweis)
Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie, den beiliegenden Anmeldebogen vorausgefüllt mitzubringen.
Wenn Sie die Aufnahme in eine andere öffentliche Grundschule wünschen, ist ein schriftlicher Antrag unter Angabe der Gründe an unserer Schule zu stellen.
Der Antragsvordruck ist bei uns erhältlich.
Der Antrag muss von beiden sorgeberechtigten Personen unterschrieben werden!
Eine Anmeldung ist in jedem Fall zunächst an unserer Grundschule notwendig, auch wenn Sie den Besuch einer genehmigten Ersatzschule oder anerkannten Privatschule planen. Ich bitte hierfür um Verständnis, nur so kann ein geregeltes Verfahren gewährleistet werden.
Dem Antrag kann nur nach Maßgabe freier Plätze durch das Bezirksamt stattgegeben werden.
Wenn Sie eine Rückstellung vom Schulbesuch für Ihr Kind beantragen, ist ebenfalls eine Anmeldung erforderlich.
Zusätzlich ist eine fachliche Stellungnahme der Kita für den Rückstellungsantrag notwendig.
Was erfolgt nach der Anmeldung?
Alle angemeldeten Kinder werden durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst schulärztlich untersucht.
Zu den Anmeldemodalitäten werden Sie zur Anmeldung durch die Schule informiert.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Sie sowohl zur Schulanmeldung als auch zur Teilnahme an der schulärztlichen Untersuchung gesetzlich verpflichtet sind.
Mit freundlichen Grüßen
A. Peters
Schulleiterin
